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Temperatur Überwachung / Monitoring / Anzeige Heizungsanlage Solaranlage Puffer ws

Produktinformationen "Temperatur Überwachung / Monitoring / Anzeige Heizungsanlage Solaranlage Puffer ws"

Die Temperaturanzeige besteht aus beliebig vielen Thermometern mit individuell auf Ihre Bedürfnisse zusammengestellten Kabellängen.
Mit dieser Anzeige kann man z.B. den Beladungszustand eines Pufferspeichers überwachen, oder die Kesseltemperatur mit Vor- und Rücklauf, usw...
So sind zentral alle Messpunkte einsehbar. Ideal zur Kontrolle von mehreren unterschiedlich weit entfernten Messpunkten an nur einer Stelle. Fühlerlängen bis 10m sind möglich.

Die einzelnen Thermometer werden zu einer Einheit zusammengesetzt und so modifiziert, daß Sie alle von nur einer einzelnen Batterie versorgt werden. (Die Batterie hält ca. 3-4 Jahre.)
Ein individuelles Angebot können Sie kostenlos per E-mail anfordern.

In dieser Auktion bieten Sie auf eine weiße 3 oder 5-fach Anzeige mit je 2m Kabellänge.

Weiter unten sehen Sie Beispiele für schon gefertigte Temperatur-Anzeigen.
Eine Temperaturanzeige mit rot leuchtenden LEDs haben wir auch im Angebot.

Technische Daten der Thermometer:

  • Zifferhöhe: 14mm
  • Temperaturbereich: -20 bis +110°C
  • Auflösung 0,1°C
  • Genauigkeit: 2°C
  • Fühlerdurchmesser: 4mm
    • puffer5.jpg

 

Weitere Beispiele:

puffer8.jpg

multinazeige9.jpg

puffer_ws.jpg

puffer1.jpg

Hinweis zum Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus möchten wir Sie gemäß Batteriegesetz auf Folgendes hinweisen:

Als Endverbraucher können Sie Batterien und Akkus aus dem Sortiment auch in der Verkaufsstelle des jeweiligen Händlers unentgeltlich zurückgeben oder an die Versandadresse des jeweiligen Händlers zurücksenden. Sie können die Akkus und Batterien auch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort (überall dort, wo Batterien verkauft werden) zurückgeben. Zudem sind Sie gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben.

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, die die gesetzlichen Grenzwerte nach § 17 Abs. 3 BattG überschreiten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne sowie dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes (z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber) gekennzeichnet.

Eine entsprechende Kennzeichnung muss vom Hersteller vorgenommen werden, wenn folgende Grenzwerte überschritten werden: Hg = Quecksilber > 0,0005 Masseprozent.

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