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Garantie & Gewährleistung


Bei MAGO-Shop.de steht die Kundenzufriedenheit an erster Stelle. Wir sind daher stets bemüht, dir im Falle von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen den bestmöglichen Service zu bieten, und dein Anliegen zeitnah, korrekt und zu deiner vollsten Zufriedenheit zu bearbeiten und abzuwickeln.

Die gesetzlich festgelegte Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Kaufdatum.

Gewährleistung: Wir übernehmen die Gewährleistungsabwicklung (also die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung) nur für die bei uns gekaufte Ware. Jegliche reklamierte Ware wird von unseren geschulten Service-Technikern geprüft und gemäß der gesetzlichen Bestimmungen bearbeitet. Es kann sein, dass die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung) nicht realisiert werden kann, beispielsweise wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt wird oder auf absehbare Zeit vergriffen ist. Auch eine Einsendung an den Hersteller zur Schadensbegutachtung, Instandsetzung oder Reparatur ist unter Umständen notwendig, wenn nicht durch uns durchführbar. Wir bitten um dein Verständnis, dass sich in diesem Falle die Bearbeitungszeit erhöhen kann, da wir auf die Bearbeitungszeit des Herstellers leider keinen Einfluss haben. Weitere Informationen findest du im Reklamationsformular.

Im Gegensatz zur Gewährleistung handelt es sich bei der Herstellergarantie eines Artikels stets nur um eine freiwillige Leistung des jeweiligen Produktherstellers. Als Händler haben wir deshalb prinzipiell nichts damit zu tun und können nur bedingt Auskunft über die häufig sehr unterschiedlichen Garantiebedingungen anderer Unternehmen geben. Je nach Produkt und Hersteller kann es sein, dass wir die Abwicklung der Herstellergarantie übernehmen können, grundsätzlich müssen Kunden jedoch mit dem Produkthersteller selber in Kontakt treten.

Zweitbesitzer eines ursprünglich durch uns verkauften Produktes benötigen für eine Abwicklung im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung zwingend eine vom Erstkäufer unterschriebene, schriftliche Abtretungserklärung der Gewährleistungsrechte. Anderenfalls kann die Reklamation von uns nicht bearbeitet werden. Grund dafür ist, dass der Kaufvertrag nur zwischen uns und dem ursprünglichen Käufer besteht, während die Gewährleistungsrechte bei einem Weiterverkauf niemals automatisch auf einen neuen Besitzer übertragen werden. Ob eine Herstellergarantie auf einen neuen Besitzer transferiert werden kann bzw. automatisch übertragen wird oder von vornherein zum Produkt und nicht zum Besitzer gehört, hängt gänzlich von den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers ab.