Hinweis zum Batteriegesetz


Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz. (Link)

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus möchten wir Sie gemäß Batteriegesetz auf Folgendes hinweisen:

 

Als Endverbraucher können Sie Batterien und Akkus aus dem Sortiment auch in der Verkaufsstelle des jeweiligen Händlers unentgeltlich zurückgeben oder an die Versandadresse des jeweiligen Händlers zurücksenden. Sie können die Akkus und Batterien auch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort (überall dort, wo Batterien verkauft werden) zurückgeben.

 

Zudem sind Sie gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben.

 

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, die die gesetzlichen Grenzwerte nach § 17 Abs. 3 BattG überschreiten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne sowie dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes (z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber) gekennzeichnet.

 

Eine entsprechende Kennzeichnung muss vom Hersteller vorgenommen werden, wenn folgende Grenzwerte überschritten werden:

 

Hg = Quecksilber > 0,0005 Masseprozent

 

Cd = Cadmium > 0,002 Masseprozent

 

Pb = Blei > 0,004 Masseprozent

 

Pb = Blei > 0,004 Masseprozent 

 

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